Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

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    Wer kennt es nicht: Man war gera­de erst ein­kau­fen und hat sich fri­sche Lebens­mit­tel geholt. Am nächs­ten Tag will man sich dann eine lecke­re Mahl­zeit zube­rei­ten und erlebt nach dem Öff­nen des Kühl­schranks eine unan­ge­neh­me Über­ra­schung. Das auf dem Joghurt auf­ge­druck­te Datum liegt schon lan­ge in der Ver­gan­gen­heit. Und was jetzt? Ist er nicht mehr zum Ver­zehr geeig­net? Was genau besagt die­ses Datum? Dabei kann es sich nur um zwei Mög­lich­kei­ten han­deln. Ent­we­der es war das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum oder das Ver­brauchs­da­tum. Doch was genau ist der Unter­schied zwi­schen den bei­den Daten?


    Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

    Mindesthaltbarkeitsdatum

    Die­ses Datum besagt ledig­lich, dass das Pro­dukt bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt hin­sicht­lich der Qua­li­tät unver­än­dert gut bleibt, sofern es auch rich­tig gela­gert wird. Das heißt aller­dings auch auto­ma­tisch, dass das Pro­dukt höchst­wahr­schein­lich nicht ver­dor­ben ist, sobald das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum über­schrit­ten wur­de. Die Her­stel­ler wol­len jedoch auf kei­nen Fall ein Risi­ko ein­ge­hen, dass das Lebens­mit­tel noch wäh­rend der vor­her­ge­sag­ten Halt­bar­keit schlecht wird. Aus die­sem Grund liegt meist eine sehr gro­ße Zeit­span­ne zwi­schen dem Min­dest­halt­bar­keits­da­tum und dem tat­säch­li­chen Zeit­punkt, an dem das Pro­dukt unge­nieß­bar wird.

    Noch essbar?

    Ist das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum über­schrit­ten, kön­nen Sie über­prü­fen, ob es noch zu genie­ßen ist, indem Sie die­ses genau­es­tens in Augen­schein neh­men. Wol­len Sie bei­spiels­wei­se einen Quark einen Tag, nach­dem das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum abge­lau­fen ist, ver­spei­sen, ist dies in den meis­ten Fäl­len pro­blem­los mög­lich. Es kann sogar sein, dass er noch meh­re­re Wochen danach genieß­bar ist.

    Um das beur­tei­len zu kön­nen, schau­en Sie sich das Pro­dukt sorg­sam an. Wenn sich die Far­be oder die Kon­sis­tenz in irgend­ei­ner Art und Wei­se ver­än­dert hat, ent­sor­gen Sie das Pro­dukt am bes­ten. Das Glei­che gilt auch für den Geruch. Gehen Sie im Zwei­fels­fall lie­ber auf Num­mer sicher. Ansons­ten könn­te es zu Übel­keit, Durch­fall oder einer Lebens­mit­tel­ver­gif­tung kommen.

    Verbrauchsdatum

    Im Gegen­satz zum Min­dest­halt­bar­keits­da­tum ist das Ver­brauchs­da­tum sehr ernst zu neh­men. Im Nor­mal­fall ist die­ses auf ver­pack­ten, leicht ver­derb­li­chen Lebens­mit­teln zu fin­den. Nach Ablauf des Datums darf das Pro­dukt unter kei­nen Umstän­den mehr ver­kauft wer­den, da eine Gesund­heits­ge­fähr­dung nicht mehr aus­zu­schlie­ßen ist. Die Auf­schrift „zu ver­brau­chen bis:“ ist in die­sem Fall also wort­wört­lich gemeint.

    Den­noch kann man auch hier das Lebens­mit­tel noch ein­mal einer Geruchs­pro­be unter­zie­hen und es genau­er betrach­ten. Ein bis zwei Tage nach Ablauf mag bei­spiels­wei­se das Schnit­zel noch zu ver­zeh­ren sein, viel län­ger soll­te es aber unter kei­nen Umstän­den auf­be­wahrt wer­den. Auch hier gilt: Soll­ten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob das Lebens­mit­tel noch zu essen ist, schmei­ßen Sie es lie­ber weg.

    Hack­fleisch, egal ob frisch oder ver­packt, soll­te man auf kei­nen Fall nach errei­chen des Ver­brauchs­da­tums ver­zeh­ren, auch dann nicht, wenn man es “durch­brät”. Auf­grund der stark ver­grö­ßer­ten Ober­flä­che ver­dirbt es signi­fi­kant schnel­ler als Fleisch, wel­ches man am Stück im Kühl­schrank auf­be­wahrt. Bei Fleisch frisch vom Metz­ger bedeu­tet das, dass man es am Kauft­ag ver­ar­bei­te­ten muss, oder es ein­ge­fro­ren wird.

    Verfallsdatum bei Wasser?!

    Das Was­ser gibt es doch schon seit vie­len Mil­lio­nen Jah­ren auf der Welt. Vie­le Geträn­ke­her­stel­ler prei­sen ihr Was­ser damit an, dass es aus uralten Glet­scher­quel­len gewon­nen wird. Wenn es also nach so vie­len Jah­ren noch immer zu trin­ken ist, wes­halb gibt es auf Was­ser­fla­schen dann ein Min­dest­halt­bar­keits­da­tum? Was­ser kann doch nicht ver­der­ben, oder?

    Schlecht wer­den kann Was­ser im her­kömm­li­chen Sin­ne nicht, steht es offen her­um, wird es Bak­te­ri­en aus­ge­setzt. Abge­füll­tes Was­ser hin­ge­gen ist fast unbe­grenzt halt­bar. Das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum, das ange­ge­ben ist, gilt eher für die Fla­schen. In Glas­fla­schen ist das Was­ser im Grun­de auch noch nach vie­len Jah­ren zu genie­ßen, der Her­stel­ler muss jedoch aus recht­li­chen Grün­den ein Datum ange­ben, um sich abzu­si­chern. Bei Plas­tik­fla­schen jedoch haben vie­le For­scher Beden­ken, dass sich win­zi­ge Par­ti­kel des Plas­tiks bezie­hungs­wei­se Che­mi­ka­li­en nach einer gewis­sen Zeit lösen könn­ten und sich mit dem Was­ser ver­mi­schen könnten.

    Also: Auch wenn das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum bereits ver­gan­gen ist, ist das allein noch lan­ge kein Grund, um die Lebens­mit­tel sofort zu ent­sor­gen. Prü­fen Sie das Gan­ze vor­her lie­ber noch ein­mal; wer weiß, viel­leicht ist das ein oder ande­re doch noch zum Ver­zehr geeig­net. Bei leicht ver­derb­li­chen Pro­duk­ten (vor allem tie­ri­sche Pro­duk­te wie Fisch, Fleisch, Eier, Milch und Käse) soll­ten Sie jedoch auf alle Fäl­le vor­sich­tig sein, ansons­ten kann es zu gesund­heit­li­chen Pro­ble­men  kommen.

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