Ratgeber Private Krankenversicherung (PKV)

Eine PKV ist eine Krankenvollversicherung. Sie deckt damit ein viel breiteres Spektrum an Leistungen ab als eine GKV. So übernimmt sie beispielsweise die Rechnungen, die ein Arzt oder ein Krankenhaus ausstellt. Auch kommt sie nicht nur für die medizinisch notwendigen Maßnahmen und Medikamenten auf, sondern auch für aufwändige oder alternative Behandlungen sowie für rezeptfreie Medikamente.

Relevant sind zum Zeitpunkt des Eintritts in eine PKV das Alter und der Gesundheitszustand des zu Versichernden. Beides bestimmt neben dem Wahltarif die Höhe des zu zahlenden Beitrags mit. Denn in einer PKV gleicht jeder Versicherte sein individuelles Risiko selbst aus. Durch Rückstellungen sorgen sie vor, die ansteigenden Gesundheitskosten im Alter tragen zu können. Je kürzer dieser Zeitraum ausfällt (abhängig von Ihrem Alter bei Eintritt in eine PKV), desto höher fällt der zu zahlende Beitrag aus. Die gewählten Leistungen gelten ein Leben lang, denn sie sind vertraglich festgelegt. Erweiterungen setzen eine erneute Gesundheitsprüfung voraus.

Um die Kosten im Alter in Grenzen halten zu können, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Beitragsentlastungskomponente (BEK) in den Vertrag mitaufzunehmen. Dies bedeutet, dass Sie zu Ihrem eigentlichen monatlichen Beitrag einen Betrag X hinzuzahlen, den die PKV anlegt und so verzinst. Ab einem bestimmten Zeitpunkt im Alter reduziert sich Ihr monatlicher Beitrag. Vorteile: Bei Angestellten bezuschusst der Arbeitgeber die BEK bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige profitieren, weil sie die BEK steuerlich geltend machen können. Kurzum: Um die Kosten niedriger zu halten, empfiehlt es sich, eine PKV noch in jungen Jahren abzuschließen. Denn je früher Sie eine PKV abschließen, desto höher ist Ihr Einsparpotenzial aufgrund des Zinseszinseffekts.

Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der sowohl im Beitragssatz als auch in den inkludierten Leistungen dem Beitragssatz und den Leistungen einer GKV entspricht. Alle anderen PKV-Preismodelle können stark variieren, abhängig von den Leistungen, die sie beinhalten. Auch die Risikopolitik des Versicherers spielt eine Rolle. Viele kranke Menschen innerhalb eines Tarifes belasten das Versicherungskollektiv und erhöhen so den Preis für alle.

Auch die von Ihnen gewählte Wunschhöhe des Krankentagegeldes beeinflusst den Endbeitrag, den Sie am Ende zahlen müssen.

Die Höhe der Kostenerstattung von Leistungen variiert innerhalb der Mitgliedergruppen – abhängig davon, ob Sie Beihilfeberechtigter und Anwärter oder Selbstständiger sind.

Eine PKV ist für Selbstständige in der Regel die bessere Wahl. Denn es gibt keinen Arbeitgeber, der einen Anteil übernimmt. Außerdem können Sie als Selbstständiger Ihre PKV-Beiträge zum Teil von der Steuer absetzen.

Bei Krankenhausaufenthalten haben PKV-Versicherte die Wahl zwischen Ein- oder Zweibettzimmern inklusive Chefarztbehandlung. Auch Kuren, Rehamaßnahmen oder Krankentransporte werden übernommen. Je nach Tarif sind es bis zu 100 Prozent der medizinischen Kosten.

Die Beitragsberechnung hängt bei einer PKV von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Umfang der von Ihnen gewählten Leistungen ab. Pro Kind zahlen Sie einen zusätzlichen Beitrag. Zwischen den PKV-Anbietern, aber auch innerhalb der Tarife (Basis, Standard, Komfort) gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede.

Zu den Tarifen einer PKV zählen unter anderem

  • eine individuelle Tarifgestaltung: Absicherung von ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Behandlungen
  • eine Leistungsgarantie während der Vertragslaufzeit
  • eine bevorzugte Behandlung (kürzere Wartezeiten bei der Terminvergabe, Ein- und Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt)
  • eine Beitragsrückerstattung, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr keine ambulanten oder zahnärztlichen Behandlungen in Anspruch genommen wurden
  • ein Online-Arzt und Gesundheitstelefon
  • das Krankentagegeld
  • ein Zugang zu alternativer Heilmedizin

Fakten zum Krankentagegeld

Sie sind angestellt und wollen die Lücke zum Nettoeinkommen (20 %) schließen, die von Ihrer GKV offengelassen wird. Oder Sie sind selbstständig. In beiden Fällen gilt: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sichert das Krankentagegeld Ihr Einkommen ab. Üblicherweise wird es ab dem 43. Tag der Krankheit gezahlt und auch so lange, bis Sie wieder arbeiten können. Eine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall gibt es nicht. Bedingung: Krankheit oder Unfall dürfen von Ihnen nicht vorsätzlich verursacht worden sein.

Die Höhe des Tagessatzes können Sie individuell festlegen, maximal bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens. Das Krankentagegeld sollte zumindest Ihre Fixkosten zuzüglich Lebensunterhalt abdecken und den Tagessatz von 100 Euro nicht unterschreiten. Diesen zahlt eine GKV maximal. Je nach Höhe und Karenzzeit definiert sich der von Ihnen zu zahlende Tarif. Das Krankentagegeld ist steuerfrei und muss von Ihnen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Der Abschluss eines Krankentagegeldes lohnt sich für Sie auch, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Denn diese greift erst bei einem Arbeitsausfall von mindestens sechs Monaten und bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Die Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit nimmt ebenfalls längere Zeit in Anspruch, sodass Sie diese Zeit mit dem Krankentagegeld überbrücken können.

Zu beachten:

  • Für PKV-Versicherte gilt: Das Krankentagegeld ist nur für Selbstständige interessant. Beihilfeberechtigte sind über ihren Dienstherren abgesichert.
  • Selbstständige Frauen erhalten Krankentagegeld während des gesetzlichen Mutterschutzes.
  • Einige PKV unterscheiden bei den Tarifstufen zwischen Krankentagegeld für Angestellte und für Selbstständige.

Fakten zur PKV

Prüfen Sie die anfallende Selbstbeteiligung. Je höher diese ausfällt, desto günstiger kann ein Tarif sein. In manchen Policen kann es zu Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz kommen.

Vorsicht bei auffallend günstigen Tarifen. Hier könnten hohe und versteckte Selbstbehalte oder drastische Lücken im Versicherungsschutz der Grund sein. Auch Beitragssteigerungen können bei diesen Tarifen über die Jahre hinweg stark ausfallen.

Achten Sie auch auf die Entwicklung der Beiträge: Als junger und gesunder Mensch zahlen Sie in der PKV oft deutlich weniger als in der GKV, weil sich die Beiträge am Alter und an gesundheitsrelevanten Risikofaktoren orientieren. Die sehr günstigen Tarife können jedoch im Alter deutlich ansteigen. Daher empfiehlt sich ein Tarif mit Beitragsentlastung (Rückstellungen für stabile Kosten im Alter), um die im Alter steigenden Kosten zu kontrollieren beziehungsweise auf ein Minimum zu reduzieren.

Achten Sie auf die Beitragsstabilität: Ein starker Zuwachs an Mitgliedern ist nicht nur ein Beleg für Qualität und Zufriedenheit, sondern auch für die Beiträge relevant. Je mehr Einnahmen, desto stabiler sind die Tarife.

Ebenfalls von Relevanz für Sie sind:

  • Das Alter des Tarifs (=> Preisentwicklung) und der Erfolg der Versicherung (Rücklagen, Entwicklung etc.)
  • Die Tarifleistungen (im Vergleich zu anderen Anbietern)
  • Der Selbstbehalt (Achtung: Dieser ist gegebenenfalls versteckt in einzelnen Versicherungsleistungen)
  • Die generelle Finanzkraft der PKV
  • Die Flexibilität: Wie lässt sich ein günstiger Basistarif mit weiteren Bausteinen ergänzen?

Das ändert sich in der Rente

Das gilt für Pflichtversicherte: Ihre Beiträge zahlen Sie auf Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese übernimmt die Hälfte des regulären Beitrags- beziehungsweise Zusatzbeitrags, also 7,85 %. Auf die Versorgungsbezüge aus einer Betriebsrente (ggf. über Freibetrag) oder einer Pension wird der volle Beitrag fällig.

Das gilt für freiwillig Versicherte: Beiträge zahlen Sie auf Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese übernimmt auf Antrag die Hälfte des regulären Beitrags- beziehungsweise Zusatzbeitrags, also 7,85 %. Alle Einkünfte – wie private Rentenversicherungen, Vermietungen, Verpachtungen – sind beitragspflichtig. Sie zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14 % zuzüglich 1,1 % Zusatzbeitrag auf Ihre Einkünfte. Auch Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen sind beitragspflichtig. Aber Ihre Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze jährlich gedeckelt.

Machen Sie sich die Mühe und vergleichen Sie die Leistungen. Sie werden belohnt mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.