Ratgeber Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die Jungen und Gesunden finanzieren in einer GKV die Alten und Kranken. Die Beitragssteigerungen hängen folglich vom demografischen Wandel ab. Die Leistungen der GKV definiert der Gesetzgeber. Daher können diese sich jederzeit ändern. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen in Sach- und Dienstleistungen unterteilen.

Krankenversicherung Gesetzlich

Früherkennung von Krankheiten

Zur Früherkennung bei Erwachsenen gehören unter anderem die Check-ups (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus, Nierenerkrankungen) und die Vorsorge (Krebs, Schwangerschaft, Prophylaxe von Zahnerkrankungen). Zur Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen zählen beispielsweise die U- und J-Untersuchungen.

Behandlung von Krankheiten

Zur Behandlung gehören Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung, kieferorthopädische Behandlung, zahnmedizinische Behandlung, Versorgung mit Zahnersatz, Psychotherapie, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe (Sozialleistung) sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder auch Schutzimpfungen. Versicherte Frauen haben bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit Verhütungsmitteln, bis zum 40. Lebensjahr auf eine künstliche Befruchtung und grundsätzlich Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, wenn ein medizinischer oder kriminologischer Grund vorliegt.

Rehabilitation nach Krankheiten

Zur Rehabilitation gehören stationäre und ambulante Hospizleistungen, die Rehabilitation für Eltern, das Krankengeld (auch bei Erkrankung des Kindes), ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Soziotherapie, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, künstliche Befruchtung, Fahrkosten (wenn diese anfallen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern). Die Beiträge orientieren sich am Einkommen. 3,05 % des Einkommens entfallen auf die Pflegepflichtversicherung. Kinderlose zahlen 3,3 %. Arbeitgeber übernehmen die Hälfte des Beitrags. Zusatzbeiträge (im Schnitt 1,1 %) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für das Krankengeld gilt: Fallen Sie krankheitsbedingt für eine längere Zeit aus, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihr Gehalt für sechs Wochen weiterzuzahlen. Anschließend zahlt die GKV 80 % Ihres Nettogehaltes, und das 78 Wochen lang. Das Krankengeld ist somit in jeder GKV enthalten. Um auf das volle Nettogehalt zu kommen, würde sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung Krankentagegeld anbieten.

Mit Bewegung und Fitness stärken Sie Ihre Gesundheit – die körperliche als auch die seelische. Daher sollten Sie auch während Ihrer Arbeitszeit in Bewegung bleiben. Viele Krankenkassen unterstützen Privatpersonen und Unternehmen mit qualitätsgesicherten Angeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention und bezuschussen die Inanspruchnahme. Darunter fallen auch Kurse zu Themen wie Entspannung und Raucherentwöhnung. Zudem honorieren sie das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten mit Bonusprogrammen.

Zusatzversicherung – eine sinnvolle Ergänzung

Wenn Ihnen das Leistungspaket einer GKV nicht genügt, sollten Sie sich überlegen, ob Ihnen der Abschluss einer Zusatzversicherung von Nutzen sein könnte. Eine Mitgliedschaft in einer GKV lässt sich stets mit den Vorteilen einer PKV kombinieren.

Drei Beispiele, die den Nutzen von Zusatzversicherungen deutlich machen:

  1. Leiden Sie schnell und oft unter Rückenproblemen, sollten Sie sich überlegen, ob für Sie nicht eine Zusatzversicherung in Frage kommt, welche die Kosten für physikalisch-medizinische Behandlungen wie Massagen und Bäder übernimmt, wenn diese wieder dringend nötig werden.
  2. Ähnliches gilt, wenn Sie Brillenträger sind oder empfindliche Zähne haben. Für Sie könnte in diesen Fällen eine Zusatzversicherung in Frage kommen, welche anteilig die Kosten für Sehhilfen respektive Zahnersatz übernimmt.
  3. Auch wenn Sie Wert darauflegen, bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einzel- oder Zweibettzimmer zu bekommen und / oder vom Chefarzt persönlich behandelt zu werden, sollten Sie einen solchen Zusatz abschließen.

Bei allen Zusatzversicherungen gilt: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher fällt der Beitrag aus, weil der Zeitraum für die Altersrückstellungen kürzer ausfällt. Oder anders ausgedrückt: Je früher man sich privat versichert, desto günstiger fallen langfristig die Beiträge aus. Die übliche Wartezeit, bevor eine Zusatzversicherung greift, beträgt drei Monate.

Wichtige Fakten: Das sollten Sie wissen

Fakten zur Zahnzusatzversicherung

Zahnersatz kann richtig teuer werden, egal ob Inlays, Implantate, Kronen oder Wurzelbehandlungen. Auch professionelle Zahnbehandlungen gehen auf Dauer ins Geld, denn schließlich sollte man sie mindestens einmal, besser sogar zweimal im Jahr machen lassen.

Die GKV bezuschusst derartige Behandlungen nur minimal. Die Differenz müssen Sie als Versicherter selbst aufbringen. Da kann eine Zahnzusatzversicherung ein Segen sein. Abhängig vom ausgewählten Tarif kommt diese anteilig oder sogar gänzlich für die Zahnbehandlung (Inlays) oder den Zahnersatz (Implantat) auf. In der Regel liegt die Kostenerstattung bei 70 % bis 100 % der Zahnarztrechnung.

Rechenbeispiel: Das kostet Sie eine Krone
Angenommen, Ihr Zahnarzt veranschlagt für eine Vollkeramikkrone 800 Euro.
Eine GKV übernimmt von den Kosten maximal 199 Euro (60 % Festzuschuss der Regelleistung). Wenn Sie Ihr Bonusheft gut führen, sprich, regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen und sich als Beleg einen Stempel geben lassen, erhöht sich der Zuschuss bei über fünf Jahren auf 70 % und bei über zehn Jahren auf 75 % Festzuschuss der Regelleistung.
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese je nach Tarif zwischen 70 % und 100 % der Kosten.
Rechenbeispiel: Das kostet Sie eine Wurzelbehandlung
Angenommen, Ihr Zahnarzt berechnet für eine Wurzelbehandlung 1.300 Euro.
Eine GKV übernimmt davon maximal 350 Euro.
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese vom Differenzbetrag, in diesem Beispiel 950 Euro, 70 % bis 100 % abhängig vom Tarif.

Je nach Anbieter greift die Zusatzversicherung erst nach drei Monaten Laufzeit und man sollte vorher keine Beschwerden haben. Es gibt aber auch Versicherungen, die sofort einspringen und die Kosten übernehmen, auch wenn Sie schon Zahnprobleme haben.

Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich bei Zahnzusatzversicherungen nach dem Alter des Versicherten. Je jünger Sie bei Abschluss einer Zusatzversicherung sind, desto günstiger wird es für Sie am Ende.

Auch Prophylaxe (wie professionelle Zahnreinigung) wird von einigen Zusatzversicherungen übernommen und ist im monatlichen Beitrag enthalten. Kieferorthopädische Behandlungen übernehmen einige Zusatzversicherungen ebenfalls, aber nicht immer den vollen Betrag. Ähnliches gilt für zusätzliche Anästhesieleistungen (Akupunktur, Hypnose u. ä.)

Fakten zur Krankenhauszusatzversicherung

Wer bei einem Krankenhausaufenthalt Ruhe sucht, kann nur hoffen, wenigstens in einem Zweibettzimmer zu landen. Doch die Realität sieht in deutschen Krankenhäusern oft anders aus. Drei- und Vierbettzimmer sind mancherorts noch die Regel. Weil eine GKV nur die Grundversorgung abdeckt, landet man vermutlich in einem Mehrbettzimmer.

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich nicht nur das Krankenhaus Ihrer Wahl aussuchen zu können, sondern sich zudem in einem Ein- oder Zweibettzimmer unterbringen zu lassen. Damit sollte Ihnen die nötige Ruhe gewährt sein. Aber: Vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherungen verlangen die Krankenkassen von Ihnen einen Nachweis über vorhandene Vorerkrankungen. Liegen welche vor, fällt der Beitrag für die Zusatzversicherung deutlich höher aus, weil die Krankenkasse damit rechnen muss, in Bälde Leistungen erbringen zu müssen. Bei der Angabe von Vorerkrankungen sollten Sie penibel vorgehen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Denn die Kasse übernimmt die Kosten nicht, wenn sie herausfindet, dass Sie falsche Angaben gemacht haben.

Hier Beispielrechnung monatlicher Beitrag für Einbettzimmer inklusive Chefarztbehandlung:

Rechenbeispiel: Diese Kosten kämen auf Sie zu
Die Spanne der Monatsbeiträge bei Vertragsabschluss ist sehr groß. Grund dafür sind die Leistungen, die mitversichert sind, und auch das Alter des Versicherten spielt eine Rolle.
Gehen wir davon aus, dass Sie 28 Jahre alt sind und eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchten. Die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung könnte Sie im Schnitt rund 50 Euro im Monat kosten.
Sie sind 53 Jahre alt und möchten eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung könnte Sie im Schnitt rund 85 Euro kosten.

Fakten zur Familienversicherung

In der Regel ist eine GKV für Familien die bessere Wahl. Der Beitrag steigt mit der Höhe Ihres Einkommens, ist aber durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

In einer GKV können Sie Ihr Kind, Stiefkind, Pflegekind oder Enkelkind bis zum 18. Lebensjahr in einer Familienversicherung beitragsfrei mitversichern. Ist Ihr Kind dann noch nicht erwerbstätig, läuft die Versicherung weiter bis zu seinem 23. Lebensjahr. Für den Fall eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit des Kindes, für das es kein Arbeitsentgelt erhält, verlängert sich die beitragsfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.

Ist ein Elternteil Mitglied in einer GKV und das andere Elternteil Mitglied in einer PKV, dann ist das Kind automatisch über den Elternteil mitversichert, der das höhere Einkommen hat.

Sollten Sie mitten in der Familienplanung stecken, achten Sie bei der Wahl Ihrer GKV auf Extras für Schwangere, Babykurse, Geburtshilfe, Kostenerstattung für künstliche Befruchtung (volle versus 50 Prozent), Bonusmöglichkeiten für Kinder oder auch Hebammen-Rufbereitschaft.

Fakten zum Serviceangebot

Mitentscheidend für Ihre Wahl könnte auch das Serviceangebot der jeweiligen Krankenkasse sein:

  • Legen Sie Wert auf stationäre Geschäftsstellen, um persönlich vor Ort Fragen zu klären? In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass eine Geschäftsstelle möglichst in Ihrer Nähe ist.
  • Legen Sie Wert darauf, sich möglichst papierlos und mobil zu organisieren? Dann überprüfen Sie, ob die Krankenkasse Ihrer Wahl ihren Service nicht nur online, sondern auch per App anbietet (Arzttermine, ärztliche Beratung via Video-Call, Online-Rechnungen, Berichte etc.)
  • Legen Sie Wert auf Online-Beratungen / Videobehandlungen? Dann achten Sie darauf, ob dieser Service angeboten wird.
  • Gibt es einen durchgängigen Telefonservice?
  • Gibt es einen Arztterminservice?
  • Würde diese Krankenkasse Sie bei nachweislichen Behandlungsfehlern oder auch beim Einholen von Zweitmeinungen unterstützen?
  • Gibt es ein ärztliches Expertentelefon?

Fakten zur Ernährung

Bedingt durch die mangelnde Bewegung werden die Deutschen immer dicker. Kurse rund um das Thema Ernährung sollen Versicherte aufklären, wie sie sich richtig ernähren können, um Mangelerscheinungen oder Über-/Untergewicht zu vermeiden. Auch begleitete Programme zum Abnehmen und Wohlfühlen können Teil des Präventionsprogrammes einer GKV sein. Diese Kurse richten sich nicht nur an Erwachsene, sondern auch an Kinder.

Weil Ernährung immer eine größere Rolle in unserer Gesellschaft spielt, wundert es nicht, dass es mittlerweile auch Krankenkassen gibt, die sich explizit für eine vegane Ernährung aussprechen und mit individuellen Leistungen Veganer in ihrer Lebensweise unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Bezuschussung von Gesundheitsreisen mit vegan-vegetarischer Verpflegung oder auch die Übernahmen der Kosten für Nahrungsergänzungsmittel.

Fakten zu Gesundheitsförderung und Prävention

Alle Krankenkassen fördern die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierten Kurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressmanagement. Die Übungen sind so aufgebaut, dass sie problemlos in den Alltag integriert werden können. Nach erfolgreicher Kursteilnahme werden die Kosten von der GKV zum großen Teil mitgetragen. Eine Teilnahmebestätigung als Beleg muss nur eingereicht werden. Welche Kurse darunterfallen, ist auf den Webseiten der einzelnen GKV ersichtlich. Und auch nur diese Kurse werden bezuschusst. Manche gesetzliche Krankenkasse bezuschussen eigene Kurse zu 100 %, auch zahlen beispielsweise einige Betriebskrankenkassen (BKK), aber nicht nur die, deutlich höhere Zuschüsse zu zertifizierten Kursen. Ein Wechsel kann sich lohnen, sofern Sie diese Angebote regelmäßig nutzen möchten.

Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, so gilt es die Kündigungsfrist zu beachten. Diese beträgt in der Regel, nach einer Sperrfrist von 18 Monaten, zwei Monate. Führt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Stundenlanges Sitzen am Schreibtisch oder langes Stehen lässt sich in vielen Berufen kaum vermeiden. Auch die durch Corona erzwungene Häuslichkeit verdammt jeden zum Stillstand. Kurzum: Körperliche Aktivität und Entspannung kommen im Alltag viel zu kurz. Krankenkassen empfehlen generell, sich wöchentlich wenigstens 150 Minuten zu bewegen, um Krankheiten vorzubeugen. Daher bieten die GKV ihren Versicherten zertifizierte Gesundheitskurse an – vor Ort in Abhängigkeit der regionalen Verfügbarkeit oder als Online- und App-basierte Kurse, um in den eigenen vier Wänden aktiv zu werden. Das Portfolio ist umfangreich und deckt Sportarten wie Wirbelsäulentraining, Pilates, Faszientraining, Ganzkörpertraining, Yoga, Fitness oder auch Nordic Walking ab (nur eine Auswahl an Beispielen). Übrigens: Auch Arbeitgeber können die Gesundheitsvorsorge ihrer Beschäftigten finanziell unterstützen – pro Arbeitnehmer bis zu 600 Euro im Jahr.

Nikotin und Alkohol können süchtig machen. Wenn Sie davon loskommen möchten, es aber nicht allein schaffen, bietet jede GKV Ihnen ein ambulantes Gruppenprogramm an, in dem Sie lernen, mit Ihrer Sucht umzugehen. Ihnen werden Wege aufgezeigt, wie Sie wieder gesündere Gewohnheiten entwickeln können. Sie lernen die Mechanismen Ihres Rauch- oder Trinkverhaltens kennen und Gegenstrategien anwenden. Und Sie finden neue Wege der Entspannung, um nicht mehr zu Nikotin und / oder Alkohol zurückgreifen zu müssen.

Die Bewältigung von Stress steht im Mittelpunkt der Präventionskurse zum Themenschwerpunkt Stressmanagement. Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen, Autogenes Training, Hatha Yoga, Thai Chi oder auch Qigong gehören unter anderem in das Repertoire. Auch diese Kurse werden von den GKV gefördert.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Für Arbeitgeber interessant: Schon seit Jahren ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in größeren Unternehmen verankert. Es schafft die Rahmenbedingungen für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld. Das BGM findet immer in Kooperation mit einer Krankenkasse statt. Schließlich geht es darum, dass die Mitarbeiter gesund und motiviert bleiben.

Um die richtige Kasse für Ihr Unternehmen zu finden, vergleichen Sie die Maßnahmen, welche die einzelnen Krankenkassen anbieten, mit Blick auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen oder auch auf die Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen. Einige Krankenkassen setzen beim BGM auf Hilfe zur Selbsthilfe, andere durchlaufen zusammen mit dem Unternehmen ein mehrstufiges Gesamtkonzept.

Ein Muss an BGM-Maßnahme ist heutzutage – zumindest in Großkonzernen – die Bereitstellung von ergonomisch optimal gestalteten Arbeitsplätzen. Auch hier gibt es Krankenkassen, die Unternehmen nachhaltige Lösungen wie Ergonomie-Beratungen anbieten.

Für Arbeitnehmer gut zu wissen: Wenn Sie in einem größeren Unternehmen arbeiten, sollten Sie, falls Sie keinen ergonomisch optimal gestalteten Arbeitsplatz haben, Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen und ihn bitten, dafür Sorge zu tragen, dass Sie einen solchen bekommen. Das steht Ihnen heutzutage zu.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Teilbereich des BGM und legt konkrete Maßnahmen der Arbeitnehmer-Gesundheitsförderung fest. Ein Beispiel: Sie sind Arbeitgeber und suchen für Ihre Mitarbeiter im Rahmen der BGF attraktive, aber qualitätsgesicherte Gesundheitskurse? Dann besteht die Möglichkeit, sich eine GKV als Partner zu suchen, mit der Sie zusammen die BGF durchführen und gestalten. Zwar bieten nahezu alle Krankenkassen abwechslungsreiche Gesundheitskurse an; trotzdem sollten Sie herausfinden, welches Programm am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei: Welche Probleme gibt es im Unternehmen? Wo ist Optimierungsbedarf? Was wünschen sich Ihre Mitarbeiter? Welche Zielgruppen (zum Beispiel Schicht- und Schwerarbeiter) sollten besonders gefördert werden?

Fakten zu Alternativmedizin

Unter Alternativmedizin fallen Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die eine Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin sind. Hierzu zählen unter anderem Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, Homöopathie, Osteopathie, Schüssler-Salze oder auch die traditionelle chinesische Medizin. Während früher die GKV eine Bezuschussung konsequent ablehnten, gibt es heute einige GKV, die durchaus Alternativmedizin abrechnen. Zum Beispiel bieten sie Unterstützung bei der Finanzierung über ihr Bonusprogramm an. Ob Ihre Wunsch-Krankenkasse dazu gehört, sollten Sie im Vorfeld abklären.

Anders bei den PKV: Hier gehört die Alternativmedizin mittlerweile zu den Standardleistungen. Die Höhe der Erstattung hängt vom Versicherer und seinen Tarifen ab.

Fakten zu Bonusprogrammen

GKV bieten ihren Kunden seit vielen Jahren an, sich Zusatzleistungen durch ein Bonusprogramm „hinzuzuverdienen“. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie Stempel sammeln. Zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen wie Hautscreening (alle zwei Jahre), Zahnpflege (jährlich), Krebsvorsorge für Frauen (jährlich), für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für die Erlangung eines Sportabzeichens. Möglichkeiten gibt es viele, sie variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Mit den Stempeln sammeln Sie Punkte, die Sie in nachhaltige Prämien einlösen können. Bei einigen Krankenkassen funktioniert das Verfahren noch über ein Stempelheft, andere Krankenkassen, wie die BARMER oder die AOK, bieten ihren Versicherten bereits eine Bonus-App an. In diesem Fall werden die Nachweise und Stempel digital eingereicht. Bei den Prämien kann es sich um Geldprämien handeln oder auch um die Finanzierung privater Zusatzleistungen (professionelle Zahnreinigung, Osteopathie u. ä.). Oft fällt die Unterstützung dieser Mehrleistungen großzügiger aus als die einfache Überweisung der Geldprämie. Wer an einem Bonusprogramm teilnehmen möchte, muss sich bei seiner Krankenkasse anmelden.

Fakten zu partnerschaftlichen Programmen

Um konkreten gesundheitlichen Problemen entgegenzuwirken, arbeiten Hochschulen, Medizin und Krankenkassen in Pilotprojekten partnerschaftlich zusammen. Mitmachen bei diesen Projekten können GKV-Versicherte, die sich freiwillig dazu melden, weil sie Beschwerden auf diesen Gebieten haben, die im Mittelpunkt der Pilotprojekte stehen (beispielsweise Kopfschmerzen und Migräne). Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wann die Beschwerden auftreten und wie man sie lindern kann ohne unkontrollierte Medikamenteneinnahme.

Die PKV arbeiten verstärkt mit ausgewählten Partnerkliniken zusammen. Im Partnerschaftsprogramm „Qualität und Service“ sind alle teilnehmenden Krankenhäuser aufgeführt. Sie erfüllen aus medizinischer Hinsicht gehobene Ansprüche und bieten Patienten ein hochwertiges Angebot im Bereich der Wahlleistung Unterkunft (Ein- und Zweibettzimmer mit weiteren Serviceleistungen).