Präventionskurse: Was zahlt die Kasse?

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    Die meis­ten deut­schen Bür­ger sind über eine gesetz­li­che Kas­se kran­ken­ver­si­chert. Vie­le wis­sen jedoch nicht, dass die Kran­ken­kas­sen in Gesund­heits­vor­sor­ge inves­tie­ren und ihren Ver­si­cher­ten ver­schie­de­ne Prä­ven­ti­ons­kur­se anbieten.

    Was Sie zum The­ma Prä­ven­ti­ons­kur­se der Kran­ken­kas­sen wis­sen müs­sen, erfah­ren Sie in die­sem Rat­ge­ber – alle wich­ti­gen Infos für Sie auf einen Blick.


    Präventionskurse: Was zahlt die Kasse?

    In Kürze: Was sind Präventionskurse?

    Das Ziel der Prä­ven­ti­ons­kur­se ist es, Ver­si­cher­te zu einem gesun­den Lebens­stil zu füh­ren. Zu die­sem Zweck för­dert die Kran­ken­kas­se Kur­se zu Schwer­punkt­the­men wie Ernäh­rung, Bewe­gung, Sucht oder Stressbewältigung.

    Wie eine kon­kre­te För­de­rung aus­sieht, vari­iert von Kas­se zu Kas­se. In eini­gen Fäl­len über­nimmt die Kran­ken­kas­se die gesam­ten Kos­ten, in ande­ren Fäl­len wer­den die Kur­se zum Teil von den Kas­sen übernommen.

    Die Kran­ken­kas­sen sind stets an gesun­den Ver­si­che­rungs­neh­mern inter­es­siert, da dies für die Kas­sen auf lan­ge Sicht kos­ten­güns­tig ist. Es lohnt sich des­halb bei der Kran­ken­kas­se nach­zu­fra­gen, ob bestimm­te Kur­se oder Pro­gram­me ganz oder antei­lig geför­dert werden.

    Genau­er defi­niert ist der Zweck der Prä­ven­ti­ons­kur­se in Para­graph 20 im Sozi­al­ge­setz­buch — nach­fol­gend möch­ten mit Ihnen genau­er auf die­sen Para­gra­phen und die Rah­men­be­din­gun­gen der Prä­ven­ti­ons­kur­se eingehen.

    Was besagt der Paragraph 20 im Sozialgesetzbuch?

    Das fünf­te Buch der Sozi­al­ge­setz­ge­bung (SGB V) defi­niert im Para­gra­phen 20, dass Kran­ken­kas­sen durch finan­zi­el­le För­de­rung ent­spre­chen­der Ange­bo­te an der Gesund­heits­prä­ven­ti­on ihrer Ver­si­cher­ten mitwirken.

    Ziel ist das Sen­ken der Erkran­kungs­quo­te. Defi­niert ist etwa, dass eine gesun­de Lebens­füh­rung, das gesun­de Altern sowie die gesund­heit­li­che Kom­pe­tenz geför­dert wer­den sol­len. Fer­ner sind noch spe­zi­fi­sche Fäl­le defi­niert, in denen die Gesund­heit för­dern­de Ange­bo­te bei­spiels­wei­se bestimm­te Erkran­kun­gen ver­hin­dern oder bestimm­te Arbeits­be­las­tun­gen kom­pen­sie­ren sol­len. Somit defi­niert das SGB hier einen Handlungsauftrag.

    Kon­kret geht es um die Mit­wir­kung der Kran­ken­kas­sen beim Erstel­len von prä­ven­ti­ven Ange­bo­ten und eine ent­spre­chen­de Bezu­schus­sung der Kos­ten. Die­se Ange­bo­te kön­nen indi­vi­du­ell wahr­ge­nom­men wer­den oder in die Gesund­heits­po­li­tik einer Fir­ma (betrieb­li­che Gesund­heits­prä­ven­ti­on) ein­ge­pflegt werden.

    Unter­schie­den wird hier nach Prä­ven­ti­on und För­de­rung. Prä­ven­ti­on bezeich­net Maß­nah­men, die Krank­hei­ten ver­hin­dern sol­len oder min­des­tens Belas­tun­gen kom­pen­sie­ren. För­de­rung bezeich­net Maß­nah­men, die gesun­den Men­schen noch mehr Mög­lich­kei­ten geben, gesün­der zu leben.

    Was Krankenkassen sich aus der Gesundheitsprävention versprechen

    Es stellt sich zurecht die Fra­ge, war­um Kran­ken­kas­sen die Gesund­heits­kur­se und ‑ange­bo­te ihrer Ver­si­cher­ten bezu­schus­sen. Schließ­lich wird die Bezu­schus­sung von Ange­bo­ten nie einen finan­zi­el­len Vor­teil erbrin­gen – so die kurz­fris­ti­ge Rechnung.

    Rich­tig ist aber, dass ver­hin­der­te Krank­hei­ten die Kos­ten im Nach­hin­ein für die gesam­te Ver­si­cher­ten­ge­mein­de sen­ken. Ein paar exem­pla­ri­sche Krank­hei­ten, die bei­spiels­wei­se mit hohen Kos­ten ein­her­ge­hen, die von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men wer­den, sind diese:

    • Lun­gen­krebs und COPD
    • Mal­for­ma­tio­nen des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes und ent­spre­chen­de Therapien
    • Ope­ra­tio­nen infol­ge von Organschäden
    • Dau­er­haf­te Medikamentengabe
    • oder Depres­sio­nen

    Es ist offen­sicht­lich, dass vie­le die­ser Lei­den ver­hin­dert wer­den kön­nen, wenn die Risi­ko­fak­to­ren mini­miert wer­den. Und genau hier setzt Gesund­heits­för­de­rung an.

    Es liegt letz­ten Endes aber bei den Ver­si­cher­ten selbst, die­se Ange­bo­te auch wahr­zu­neh­men. Gesun­de Ver­si­cher­te sind – und damit zurück zur Wirt­schaft­lich­keit von Kran­ken­kas­sen – gewinn­brin­gen­de Versicherte.

    Warum Betriebe immer mehr auf Gesundheitsförderung setzen

    Einem gesun­den Kör­per wohnt ein gesun­der Geist inne. Was für das Indi­vi­du­um stimmt, stimmt somit auch auto­ma­tisch für den Erfolg eines jeden Betrie­bes. Denn wo Men­schen sich trotz kör­per­li­cher Belas­tung noch wohl füh­len, ist die Moti­va­ti­on zuhause.

    Für Unter­neh­men ist es also sinn­voll, ihren Mit­ar­bei­tern Mög­lich­kei­ten zur Gesund­heits­för­de­rung zu bieten.

    Prak­tisch ver­hält es sich dabei so, dass Kran­ken­kas­sen mit Unfall­ver­si­che­run­gen und der Arbeits­schutz­be­hör­de zusam­men agie­ren, um die betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung auf den Weg zu bringen.

    Zu unter­schei­den sind Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung der Erkran­kung, zur Gene­se und zum wei­te­ren Wohl­be­fin­den. Bei letz­te­ren Maß­nah­men flie­ßen ins­be­son­de­re Über­le­gun­gen zur Work-Life-Balan­ce und das psy­chi­sche Wohl­be­fin­den mit ein. Auch kön­nen betrieb­li­che Sport­stät­ten und Erho­lungs­räu­me (bei­spiels­wei­se Sau­nen) hier­un­ter fallen.

    Es wer­den Kon­zep­te erar­bei­tet, die zum Arbeits­ort pas­sen. Die Fol­ge­schrit­te wer­den in Maß­nah­men auf der Ver­hält­nis- und auf der Ver­hal­tens­ebe­ne unter­teilt. Auf der Ver­hält­nis­ebe­ne wer­den kon­kre­te Schrit­te umge­setzt, wie etwa:

    • Ergo­no­misch sinn­vol­le Büromöbel
    • E‑Mail-Sper­re nach Feierabend
    • Umbau von rücken­schä­di­gen­den Arbeitsstationen

    Auf der Ver­hal­tens­ebe­ne geht es um den ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter, dem Ange­bo­te gemacht wer­den. Hier­un­ter fal­len beispielsweise:

    • Gesund­heits- und Ernährungskurse
    • Ent­span­nungs- und Rückzugsräume
    • Fir­men­sport
    • inter­ne Seelsorge

    Ent­spre­chen­de Ange­bo­te kön­nen durch die Zusam­men­ar­beit der Kran­ken­kas­sen, ihren Sach­ver­stän­di­gen sowie wei­te­ren Stel­len erstellt wer­den. Kran­ken­kas­sen betei­li­gen sich finan­zi­ell an den Kos­ten, die Maß­nah­men zur Gesund­heits­för­de­rung im Betrieb mit sich bringen.

    Dar­über hin­aus ist es für einen Arbeit­ge­ber mög­lich, jähr­lich bis zu 600 Euro (seit Anfang 2020 von 500,- Euro um 100,- Euro erhöht) pro Jahr und Mit­ar­bei­ter auf­zu­wen­den, um Gesund­heits­prä­ven­ti­on oder ‑för­de­rung zu leisten.

    Es han­delt sich hier­bei meis­tens um Pro­duk­te oder finan­zi­el­le Bei­hil­fen zur Gesund­heits­för­de­rung und Erho­lung. Die­se müs­sen nicht als geld­wer­ter Vor­teil ver­steu­ert wer­den, sind also lohnsteuerfrei.

    Inso­fern Betrie­be Maß­nah­men zur Krank­heits­prä­ven­ti­on und Gesund­heits­för­de­rung eta­blie­ren wol­len, ist es sinn­voll, sich an eine Kran­ken­kas­se zu wen­den, bei der auch ein Teil der Beleg­schaft ver­si­chert ist.

    Präventionskurse auf individueller Ebene

    Die meis­ten Ange­bo­te zur Erhal­tung und För­de­rung der Gesund­heit wer­den noch immer im pri­va­ten Rah­men in Anspruch genom­men und sind meis­tens in Form von

    • Sport‑,
    • Ent­span­nungs-
    • und Kurs­an­ge­bo­ten genutzt.

    Sehr vie­le Kran­ken­kas­sen bie­ten etwa ein Bonus­pro­gramm mit finan­zi­el­lem Anreiz. So sol­len die Ver­si­cher­ten dazu moti­viert wer­den, etwas für ihre Gesund­heit zu tun. Maß­nah­men, die ver­gü­tet wer­den, sind etwa:

    • aus­ge­wät­le Kur­se in Sportvereinen
    • ein gesun­des Gewicht
    • Ziga­ret­ten­ver­zicht
    • Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen
    • medi­zi­ni­sche Präventionsmaßnahmen

    Hier haben die Kran­ken­kas­sen sehr indi­vi­du­el­le Pro­gram­me. In kei­nem Fall wiegt der finan­zi­el­le Vor­teil die Kos­ten für Sport­kur­se und Ähn­li­ches auf. Den­noch sind sol­che Ange­bo­te gera­de für ohne­hin gesund­heits­be­wuss­te Men­schen attraktiv.

    Im Fokus ste­hen bei den bezu­schuss­ten und über­nom­me­nen Leis­tun­gen durch die Kran­ken­kas­sen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men. Die Kran­ken­kas­sen bezah­len beispielsweise

    • Brust­krebs-Scree­nings,
    • die Darm­krebs­vor­sor­ge,
    • Zahn­kon­trol­len

    und vie­le wei­te­re medi­zi­ni­sche Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, die in bestimm­ten Zeit­ab­stän­den erfol­gen soll­ten. Die­se wer­den nahe­zu immer voll­stän­dig von den ent­spre­chen­den Kas­sen bezahlt.

    Wei­ter­hin gibt es auch Sport- und Fit­ness­an­ge­bo­te. Hier ist die Sache etwas kom­pli­zier­ter, denn die Kran­ken­kas­sen stel­len Ansprü­che an die Pro­fes­sio­na­li­tät. Pri­va­tes Box­trai­ning bei­spiels­wei­se wird so nie­mals bezu­schusst werden.

    Viel­mehr müs­sen ange­bo­te­ne Gesund­heits­kur­se wis­sen­schaft­lich fun­diert und durch einen aus­ge­bil­de­ten Trai­ner gelei­tet wer­den. In vie­len Sport­stät­ten gibt es Kur­se, die zusam­men mit der Kran­ken­kas­se ent­wor­fen wur­den. Häu­fig fin­den sich ent­spre­chen­de Pla­ka­te und Hin­wei­se, ins­be­son­de­re in Fit­ness­stu­di­os und Schwimmbädern.

    Die Bezu­schus­sung sol­cher Kur­se durch die Kran­ken­kas­sen beträgt in der Regel 70 bis 90 Pro­zent der Kurs­ge­büh­ren, wobei der Zuschuss von cir­ca 75 bis 125 Euro reicht. Das heißt, dass kos­ten­in­ten­si­ve­re Kurs­an­ge­bo­te zu einer höhe­ren Selbst­be­tei­li­gung führen.

    Beson­ders prä­sent in der indi­vi­du­el­len Gesund­heits­för­de­rung sind der­zeit das Rücken­trai­ning, das Schwim­men und sons­ti­ger leich­ter Sport, der vor allem dem Bewe­gungs­ap­pa­rat dient.

    In Anbe­tracht des­sen, dass Men­schen häu­fig zu viel sit­zen und sich zu wenig bewe­gen, ist dies auch angebracht.

    Wie beantrage ich Zuschüsse durch Präventionskurse bei der Kasse?

    Wer einen Kurs zur Gesund­heits­prä­ven­ti­on in Anspruch neh­men möch­te, soll­te sich drin­gend vor­her bei sei­ner Kran­ken­kas­se dar­über schlau­ma­chen, wel­che För­de­rungs­mög­lich­kei­ten bestehen.

    Dies regeln alle Kran­ken­kas­sen und alle Stand­or­te unter­schied­lich. Es hängt auch von der bis­he­ri­gen Krank­heits­ge­schich­te, den loka­len Kapa­zi­tä­ten und wei­te­ren Über­le­gun­gen ab, ob und wie etwas geför­dert wird.

    Grund­sätz­lich haben Kur­se, die zur Prä­ven­ti­on von Krank­hei­ten die­nen, eine bes­se­re Chan­ce, als Erho­lungs­an­ge­bo­te. Aqua-Fit­ness, die Rau­cher­ent­wöh­nung und Rücken­trai­ning sind häu­fig bezu­schuss­te Kurse.

    Wo die Kran­ken­kas­se sel­ber einen Kurs anbie­tet, kann der Ver­si­cher­te meis­tens kos­ten­los teil­neh­men. Ansons­ten gilt die oben genann­te För­de­rung des Kur­ses. Die Kran­ken­kas­se för­dert zudem maxi­mal zwei Maß­nah­men im Jahr.

    Vor der För­de­rung wird über­prüft, ob der Kurs dem Leit­fa­den Prä­ven­ti­on genügt. Eine Über­sicht über loka­le Ange­bo­te fin­den Ver­si­cher­te online auf den Sei­ten ihrer Krankenkasse.

    Zusa­gen der Kran­ken­kas­se zur För­de­rung von expli­zi­ten Kur­sen kön­nen zudem schrift­lich ein­ge­holt wer­den. Es ist wich­tig, dass auch wirk­lich der bespro­che­ne Kurs in Anspruch genom­men wird und nicht etwa ein ähn­li­ches Ange­bot in einer ande­ren Sport- und Gesundheitsstätte.

    Kon­kre­te Chan­cen auf För­de­rung haben laut GKV-Spit­zen­ver­band:

    • ver­hal­tens­ori­en­tier­te Bewegungsprogramme
    • sport­li­che Betä­ti­gung des gesam­ten Körpers
    • Ent­span­nungs­tech­ni­ken wie Qigong und auto­ge­nes Training
    • Ernäh­rungs­kur­se
    • Such­t­ent­wöh­nung

    Nicht geför­dert wer­den:

    • Ver­eins­mit­glied­schaf­ten
    • Kur­se, die auf das Ver­trei­ben von Begleit­pro­duk­ten (Diät­pil­len, Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel etc.) aus­ge­legt sind
    • Mas­sa­gen
    • ein­sei­ti­ge Bewe­gung; das Erler­nen einer Sportart

    Bei Kurs­an­ge­bo­ten ist eine Bezu­schus­sung durch die Kran­ken­kas­se nur denk­bar, wenn eine Erho­lungs­kur nach­weis­lich zur Prä­ven­ti­on eines Krank­heits­aus­bru­ches die­nen kann. Die­se Kurs­an­ge­bo­te wer­den von vie­len Kran­ken­kas­sen in der Regel nicht übernommen.

    Gesundheitsprävention und Präventionskurse – ein Fazit

    Gesund­heits­prä­ven­ti­on hilft dabei, nicht zu erkran­ken. Die För­de­rung der Kran­ken­kas­sen für ent­spre­chen­de Maß­nah­men betrug für betrieb­li­che Gesund­heits­prä­ven­ti­on und ‑för­de­rung 2017 158 Mil­lio­nen Euro und für indi­vi­du­el­le Ange­bo­te 203 Mil­lio­nen Euro (Quel­le: GKV-Spit­zen­ver­band; Prä­ven­ti­ons­be­richt).

    Ins­ge­samt wur­den 1,68 Mil­lio­nen Kurs­teil­nah­men ver­zeich­net und 1,75 Mil­lio­nen Men­schen in Betrie­ben erreicht. Die Ten­denz ist steigend.

    Gesund­heits­prä­ven­ti­on liegt den­noch größ­ten­teils in der Ver­ant­wor­tung des Ein­zel­nen. Somit liegt es beim Ver­si­cher­ten selbst, sich Gedan­ken zu für ihn sinn­vol­le Maß­nah­men zu machen.

    Gera­de kör­per­lich belas­te­te Men­schen pro­fi­tie­ren von den bezu­schuss­ten und ange­bo­te­nen Kur­sen und kön­nen ihre Gesund­heit bes­ser erhal­ten. Das Ange­bot der Kran­ken­kas­se bezüg­lich der Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men min­des­tens ein­mal zu sich­ten, kann sich des­halb nur lohnen.

    Gleich­zei­tig redu­ziert die Prä­ven­ti­on von Krank­hei­ten auch die Fol­ge­kos­ten für die Gemein­schaft der Ver­si­cher­ten. Indi­vi­du­el­le Gesund­heits­vor­sor­ge sowie betrieb­li­che Maß­nah­men hel­fen dabei, die gesam­te Gesell­schaft zu entlasten. 

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