Die meisten deutschen Bürger sind über eine gesetzliche Kasse krankenversichert. Viele wissen jedoch nicht, dass die Krankenkassen in Gesundheitsvorsorge investieren und ihren Versicherten verschiedene Präventionskurse anbieten.
Was Sie zum Thema Präventionskurse der Krankenkassen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber – alle wichtigen Infos für Sie auf einen Blick.
Inhaltsverzeichnis
- 1 In Kürze: Was sind Präventionskurse?
- 2 Was besagt der Paragraph 20 im Sozialgesetzbuch?
- 3 Was Krankenkassen sich aus der Gesundheitsprävention versprechen
- 4 Warum Betriebe immer mehr auf Gesundheitsförderung setzen
- 5 Präventionskurse auf individueller Ebene
- 6 Wie beantrage ich Zuschüsse durch Präventionskurse bei der Kasse?
- 7 Gesundheitsprävention und Präventionskurse – ein Fazit
In Kürze: Was sind Präventionskurse?
Das Ziel der Präventionskurse ist es, Versicherte zu einem gesunden Lebensstil zu führen. Zu diesem Zweck fördert die Krankenkasse Kurse zu Schwerpunktthemen wie Ernährung, Bewegung, Sucht oder Stressbewältigung.
Wie eine konkrete Förderung aussieht, variiert von Kasse zu Kasse. In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten, in anderen Fällen werden die Kurse zum Teil von den Kassen übernommen.
Die Krankenkassen sind stets an gesunden Versicherungsnehmern interessiert, da dies für die Kassen auf lange Sicht kostengünstig ist. Es lohnt sich deshalb bei der Krankenkasse nachzufragen, ob bestimmte Kurse oder Programme ganz oder anteilig gefördert werden.
Genauer definiert ist der Zweck der Präventionskurse in Paragraph 20 im Sozialgesetzbuch — nachfolgend möchten mit Ihnen genauer auf diesen Paragraphen und die Rahmenbedingungen der Präventionskurse eingehen.
Was besagt der Paragraph 20 im Sozialgesetzbuch?
Das fünfte Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V) definiert im Paragraphen 20, dass Krankenkassen durch finanzielle Förderung entsprechender Angebote an der Gesundheitsprävention ihrer Versicherten mitwirken.
Ziel ist das Senken der Erkrankungsquote. Definiert ist etwa, dass eine gesunde Lebensführung, das gesunde Altern sowie die gesundheitliche Kompetenz gefördert werden sollen. Ferner sind noch spezifische Fälle definiert, in denen die Gesundheit fördernde Angebote beispielsweise bestimmte Erkrankungen verhindern oder bestimmte Arbeitsbelastungen kompensieren sollen. Somit definiert das SGB hier einen Handlungsauftrag.
Konkret geht es um die Mitwirkung der Krankenkassen beim Erstellen von präventiven Angeboten und eine entsprechende Bezuschussung der Kosten. Diese Angebote können individuell wahrgenommen werden oder in die Gesundheitspolitik einer Firma (betriebliche Gesundheitsprävention) eingepflegt werden.
Unterschieden wird hier nach Prävention und Förderung. Prävention bezeichnet Maßnahmen, die Krankheiten verhindern sollen oder mindestens Belastungen kompensieren. Förderung bezeichnet Maßnahmen, die gesunden Menschen noch mehr Möglichkeiten geben, gesünder zu leben.
Was Krankenkassen sich aus der Gesundheitsprävention versprechen
Es stellt sich zurecht die Frage, warum Krankenkassen die Gesundheitskurse und ‑angebote ihrer Versicherten bezuschussen. Schließlich wird die Bezuschussung von Angeboten nie einen finanziellen Vorteil erbringen – so die kurzfristige Rechnung.
Richtig ist aber, dass verhinderte Krankheiten die Kosten im Nachhinein für die gesamte Versichertengemeinde senken. Ein paar exemplarische Krankheiten, die beispielsweise mit hohen Kosten einhergehen, die von den Krankenkassen übernommen werden, sind diese:
- Lungenkrebs und COPD
- Malformationen des Bewegungsapparates und entsprechende Therapien
- Operationen infolge von Organschäden
- Dauerhafte Medikamentengabe
- oder Depressionen
Es ist offensichtlich, dass viele dieser Leiden verhindert werden können, wenn die Risikofaktoren minimiert werden. Und genau hier setzt Gesundheitsförderung an.
Es liegt letzten Endes aber bei den Versicherten selbst, diese Angebote auch wahrzunehmen. Gesunde Versicherte sind – und damit zurück zur Wirtschaftlichkeit von Krankenkassen – gewinnbringende Versicherte.
Warum Betriebe immer mehr auf Gesundheitsförderung setzen
Einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist inne. Was für das Individuum stimmt, stimmt somit auch automatisch für den Erfolg eines jeden Betriebes. Denn wo Menschen sich trotz körperlicher Belastung noch wohl fühlen, ist die Motivation zuhause.
Für Unternehmen ist es also sinnvoll, ihren Mitarbeitern Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung zu bieten.
Praktisch verhält es sich dabei so, dass Krankenkassen mit Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörde zusammen agieren, um die betriebliche Gesundheitsförderung auf den Weg zu bringen.
Zu unterscheiden sind Maßnahmen zur Verhinderung der Erkrankung, zur Genese und zum weiteren Wohlbefinden. Bei letzteren Maßnahmen fließen insbesondere Überlegungen zur Work-Life-Balance und das psychische Wohlbefinden mit ein. Auch können betriebliche Sportstätten und Erholungsräume (beispielsweise Saunen) hierunter fallen.
Es werden Konzepte erarbeitet, die zum Arbeitsort passen. Die Folgeschritte werden in Maßnahmen auf der Verhältnis- und auf der Verhaltensebene unterteilt. Auf der Verhältnisebene werden konkrete Schritte umgesetzt, wie etwa:
- Ergonomisch sinnvolle Büromöbel
- E‑Mail-Sperre nach Feierabend
- Umbau von rückenschädigenden Arbeitsstationen
Auf der Verhaltensebene geht es um den einzelnen Mitarbeiter, dem Angebote gemacht werden. Hierunter fallen beispielsweise:
- Gesundheits- und Ernährungskurse
- Entspannungs- und Rückzugsräume
- Firmensport
- interne Seelsorge
Entsprechende Angebote können durch die Zusammenarbeit der Krankenkassen, ihren Sachverständigen sowie weiteren Stellen erstellt werden. Krankenkassen beteiligen sich finanziell an den Kosten, die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb mit sich bringen.
Darüber hinaus ist es für einen Arbeitgeber möglich, jährlich bis zu 600 Euro (seit Anfang 2020 von 500,- Euro um 100,- Euro erhöht) pro Jahr und Mitarbeiter aufzuwenden, um Gesundheitsprävention oder ‑förderung zu leisten.
Es handelt sich hierbei meistens um Produkte oder finanzielle Beihilfen zur Gesundheitsförderung und Erholung. Diese müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden, sind also lohnsteuerfrei.
Insofern Betriebe Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung etablieren wollen, ist es sinnvoll, sich an eine Krankenkasse zu wenden, bei der auch ein Teil der Belegschaft versichert ist.
Präventionskurse auf individueller Ebene
Die meisten Angebote zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit werden noch immer im privaten Rahmen in Anspruch genommen und sind meistens in Form von
- Sport‑,
- Entspannungs-
- und Kursangeboten genutzt.
Sehr viele Krankenkassen bieten etwa ein Bonusprogramm mit finanziellem Anreiz. So sollen die Versicherten dazu motiviert werden, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Maßnahmen, die vergütet werden, sind etwa:
- ausgewätle Kurse in Sportvereinen
- ein gesundes Gewicht
- Zigarettenverzicht
- Vorsorgeuntersuchungen
- medizinische Präventionsmaßnahmen
Hier haben die Krankenkassen sehr individuelle Programme. In keinem Fall wiegt der finanzielle Vorteil die Kosten für Sportkurse und Ähnliches auf. Dennoch sind solche Angebote gerade für ohnehin gesundheitsbewusste Menschen attraktiv.
Im Fokus stehen bei den bezuschussten und übernommenen Leistungen durch die Krankenkassen Präventionsmaßnahmen. Die Krankenkassen bezahlen beispielsweise
- Brustkrebs-Screenings,
- die Darmkrebsvorsorge,
- Zahnkontrollen
und viele weitere medizinische Vorsorgeuntersuchungen, die in bestimmten Zeitabständen erfolgen sollten. Diese werden nahezu immer vollständig von den entsprechenden Kassen bezahlt.
Weiterhin gibt es auch Sport- und Fitnessangebote. Hier ist die Sache etwas komplizierter, denn die Krankenkassen stellen Ansprüche an die Professionalität. Privates Boxtraining beispielsweise wird so niemals bezuschusst werden.
Vielmehr müssen angebotene Gesundheitskurse wissenschaftlich fundiert und durch einen ausgebildeten Trainer geleitet werden. In vielen Sportstätten gibt es Kurse, die zusammen mit der Krankenkasse entworfen wurden. Häufig finden sich entsprechende Plakate und Hinweise, insbesondere in Fitnessstudios und Schwimmbädern.
Die Bezuschussung solcher Kurse durch die Krankenkassen beträgt in der Regel 70 bis 90 Prozent der Kursgebühren, wobei der Zuschuss von circa 75 bis 125 Euro reicht. Das heißt, dass kostenintensivere Kursangebote zu einer höheren Selbstbeteiligung führen.
Besonders präsent in der individuellen Gesundheitsförderung sind derzeit das Rückentraining, das Schwimmen und sonstiger leichter Sport, der vor allem dem Bewegungsapparat dient.
In Anbetracht dessen, dass Menschen häufig zu viel sitzen und sich zu wenig bewegen, ist dies auch angebracht.
Wie beantrage ich Zuschüsse durch Präventionskurse bei der Kasse?
Wer einen Kurs zur Gesundheitsprävention in Anspruch nehmen möchte, sollte sich dringend vorher bei seiner Krankenkasse darüber schlaumachen, welche Förderungsmöglichkeiten bestehen.
Dies regeln alle Krankenkassen und alle Standorte unterschiedlich. Es hängt auch von der bisherigen Krankheitsgeschichte, den lokalen Kapazitäten und weiteren Überlegungen ab, ob und wie etwas gefördert wird.
Grundsätzlich haben Kurse, die zur Prävention von Krankheiten dienen, eine bessere Chance, als Erholungsangebote. Aqua-Fitness, die Raucherentwöhnung und Rückentraining sind häufig bezuschusste Kurse.
Wo die Krankenkasse selber einen Kurs anbietet, kann der Versicherte meistens kostenlos teilnehmen. Ansonsten gilt die oben genannte Förderung des Kurses. Die Krankenkasse fördert zudem maximal zwei Maßnahmen im Jahr.
Vor der Förderung wird überprüft, ob der Kurs dem Leitfaden Prävention genügt. Eine Übersicht über lokale Angebote finden Versicherte online auf den Seiten ihrer Krankenkasse.
Zusagen der Krankenkasse zur Förderung von expliziten Kursen können zudem schriftlich eingeholt werden. Es ist wichtig, dass auch wirklich der besprochene Kurs in Anspruch genommen wird und nicht etwa ein ähnliches Angebot in einer anderen Sport- und Gesundheitsstätte.
Konkrete Chancen auf Förderung haben laut GKV-Spitzenverband:
- verhaltensorientierte Bewegungsprogramme
- sportliche Betätigung des gesamten Körpers
- Entspannungstechniken wie Qigong und autogenes Training
- Ernährungskurse
- Suchtentwöhnung
Nicht gefördert werden:
- Vereinsmitgliedschaften
- Kurse, die auf das Vertreiben von Begleitprodukten (Diätpillen, Nahrungsergänzungsmittel etc.) ausgelegt sind
- Massagen
- einseitige Bewegung; das Erlernen einer Sportart
Bei Kursangeboten ist eine Bezuschussung durch die Krankenkasse nur denkbar, wenn eine Erholungskur nachweislich zur Prävention eines Krankheitsausbruches dienen kann. Diese Kursangebote werden von vielen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Gesundheitsprävention und Präventionskurse – ein Fazit
Gesundheitsprävention hilft dabei, nicht zu erkranken. Die Förderung der Krankenkassen für entsprechende Maßnahmen betrug für betriebliche Gesundheitsprävention und ‑förderung 2017 158 Millionen Euro und für individuelle Angebote 203 Millionen Euro (Quelle: GKV-Spitzenverband; Präventionsbericht).
Insgesamt wurden 1,68 Millionen Kursteilnahmen verzeichnet und 1,75 Millionen Menschen in Betrieben erreicht. Die Tendenz ist steigend.
Gesundheitsprävention liegt dennoch größtenteils in der Verantwortung des Einzelnen. Somit liegt es beim Versicherten selbst, sich Gedanken zu für ihn sinnvolle Maßnahmen zu machen.
Gerade körperlich belastete Menschen profitieren von den bezuschussten und angebotenen Kursen und können ihre Gesundheit besser erhalten. Das Angebot der Krankenkasse bezüglich der Präventionsmaßnahmen mindestens einmal zu sichten, kann sich deshalb nur lohnen.
Gleichzeitig reduziert die Prävention von Krankheiten auch die Folgekosten für die Gemeinschaft der Versicherten. Individuelle Gesundheitsvorsorge sowie betriebliche Maßnahmen helfen dabei, die gesamte Gesellschaft zu entlasten.