Podologie – Die Heilkunde für die Füße

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    Podo­lo­gie ist nicht zu ver­wech­seln mit der Pedi­kü­re. Das Behand­lungs­ge­biet ist jedoch ähn­lich. Es han­delt sich dabei um die Heil­kun­de am Fuß.


    Die Podologie umfasst die Heilkunde der Füße.

    Was bedeutet Podologie?

    Der Begriff Podo­lo­gie lei­tet sich aus den grie­chi­schen Wor­ten „podos“ (Fuß) und „logie“ (Leh­re) ab. Kurz gesagt bedeu­tet er „Die Leh­re am Fuß“.

    Wer darf sich Podologe nennen?

    Es han­delt sich hier­bei um einen medi­zi­ni­schen Gesund­heits­fach­be­ruf. Die Aus­bil­dung dau­ert je nach Aus­bil­dungs­form (Voll­zeit oder Teil­zeit) zwei bis vier Jah­re. Abge­schlos­sen wird die Aus­bil­dung mit prak­ti­schem, münd­li­chem und schrift­li­chem Staats­examen. Wer die Aus­bil­dung erfolg­reich abschließt, erhält die Berufs­be­zeich­nung „Podo­lo­ge“ sowie die Berufserlaubnis.

    Wer sich öffent­lich Podo­lo­ge nennt, bei dem kann man auch eine fach­ge­rech­te Podo­lo­gie-Behand­lung erwar­ten. Denn eine Zuwi­der­hand­lung wird per Gesetz mit hohen Geld­bu­ßen bestraft.

    Im Podo­lo­gen­ge­setz (PodG) Absatz 1 §1 steht geschrie­ben: „Wer die Berufs­be­zeich­nung “Podo­lo­gin” oder “Podo­lo­ge” füh­ren will, bedarf der Erlaub­nis. Die Bezeich­nung “Medi­zi­ni­sche Fuß­pfle­ge­rin” oder “Medi­zi­ni­scher Fuß­pfle­ger” darf nur von Per­so­nen mit einer Erlaub­nis nach Satz 1 oder einer Berech­ti­gung oder staat­li­chen Aner­ken­nung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.“

    Zur Podologie oder zur Pediküre?

    Pediküre

    Bei der Pedi­kü­re liegt der Tätig­keits-Fokus auf der kos­me­ti­schen und deko­ra­ti­ven Fuß­pfle­ge. Wer bei­spiels­wei­se nur ein Fuß­bad sowie ein Pee­ling genie­ßen möch­te und sich im Anschluss die Nägel lackie­ren las­sen will, ist in der Pedi­kü­re gut auf­ge­ho­ben. Auch für wei­te­re Well­ness-Behand­lun­gen wie Par­af­fin-Bäder, Mas­ken, Ent­haa­run­gen etc. ist man in der kos­me­ti­schen Fuß­pfle­ge (Pedi­kü­re) richtig.

    Podologie

    Sobald es Rich­tung Nagel­ver­än­de­run­gen, Haut­be­schwer­den oder sons­ti­gen Fuß­pro­ble­men geht, soll­te man eine Podo­lo­gie-Pra­xis auf­su­chen. Podo­lo­gen befas­sen sich mit der nicht-ärzt­li­chen Heil­kun­de am Fuß. Die­se umfasst prä­ven­ti­ve, the­ra­peu­ti­sche und reha­bi­li­ta­ti­ve Maß­nah­men zur Fußbehandlung.

    Podo­lo­gen gehö­ren zu der medi­zi­ni­schen Berufs­grup­pe, der auch Fach­ärz­te, The­ra­peu­ten und Ortho­pä­die-Schuh­ma­cher ange­hö­ren. Sie erken­nen eigen­stän­dig krank­haf­te Ver­än­de­run­gen an den Füßen. Die Zusam­men­ar­beit mit wei­te­ren Fach­be­rei­chen bie­tet den Pati­en­ten neue Mög­lich­kei­ten, eine her­vor­ra­gen­de The­ra­pie und eine leis­tungs­star­ke Unterstützung.

    Typi­schen Beschwer­de­bil­dern in der podo­lo­gi­schen Praxis:
    • Nagel­pilz
    • Ein­ge­wach­se­ner Fußnagel
    • Ver­dick­ter Nagel
    • Horn­haut
    • Schrun­den
    • Haut­ris­se
    • Hüh­ner­au­gen
    • War­zen
    • Druck­stel­len
    • Fuß­pilz
    • Tro­cke­ne Haut
    • Fer­sen­sporn

    Es gibt aber auch Podo­lo­gie-Pra­xen, die neben der medi­zi­ni­schen Betreu­ung diver­se Well­ness-Behand­lun­gen anbieten.

    Kosten von Podologie-Behandlungen

    Die Behand­lungs­kos­ten vari­ie­ren sehr stark. Wäh­rend in länd­li­chen Gebie­ten die Kos­ten bei etwa 40 € lie­gen kön­nen, betra­gen die Kos­ten in Stadt­ge­bie­ten und deren Bal­lungs­räu­men bis zu 80 — 100 €.

    Wie ist dieser Preis gerechtfertigt?

    Der Hygie­ne­auf­wand der Podo­lo­gie-Pra­xis ist ver­gleich­bar mit dem einer Zahn­arzt-Pra­xis. Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung hat etwa den glei­chen Zeit- und Mate­ri­al-Auf­wand, wie die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR). Die PZR kos­tet in Deutsch­land zwi­schen 80 — 120 €. Podo­lo­gi­sche Behand­lungs­kos­ten in Höhe von 80 — 100 € sind mit die­sem Ver­gleich bes­ser nachzuvollziehen.

    Für die Auf­be­rei­tung der Instru­men­te wer­den in der Regel die iden­ti­schen Gerät­schaf­ten wie Ultra­schall-Rei­ni­gungs­ge­rä­te und Ste­ri­li­sa­to­ren ver­wen­det. Die­se müs­sen regel­mä­ßig gewar­tet und über­prüft wer­den. Die­se War­tungs­kos­ten wer­den neben ande­ren Betriebs­kos­ten in der Preis­ge­stal­tung berücksichtigt.

    Kostenübernahme durch die Krankenkasse

    Unter bestimm­ten medi­zi­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen über­neh­men gesetz­li­che und pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen die podo­lo­gi­schen Behandlungskosten.

    Teil­wei­se rech­nen podo­lo­gi­sche Pra­xen direkt mit den Kran­ken­kas­sen ab. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass es sich um eine kas­sen­zu­ge­las­se­ne Pra­xis han­delt. Hier müs­sen zahl­rei­che Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten werden.

    Vor­aus­set­zun­gen, um mit den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen abrech­nen zu dürfen:
    • Fach­li­che Lei­tung muss für den podo­lo­gi­schen Heil­mit­tel­be­reich diver­ser Anfor­de­run­gen erfüllen
    • Räum­li­che Mindestvoraussetzungen
    • Tren­nung von wei­te­ren gewerb­li­chen und pri­va­ten Räumen
    • Behand­lungs­räu­me und Behand­lungs­be­rei­che dür­fen kei­ne Durch­gangs­räu­me sein
    • Raum­hö­he min­des­tens 2,40 m
    • Tritt­si­che­rer, Fugen-armer, leicht zu rei­ni­gen­der und des­in­fi­zie­ren­der Fußboden
    • Abwasch­ba­re Wän­de bis 1,80 m
    • Hand­des­in­fek­ti­on in jedem Raum
    • Behand­lungs­aus­stat­tung für den Hausbesuch
    • Schrank zur Auf­be­wah­rung der erfor­der­li­chen Materialien
    • sepa­ra­ter Hygie­ne­be­reich zur Auf­be­rei­tung gebrauch­ter Instrumente
    • Mög­lich­keit zur Fußwaschung
    • Fräs­ge­rä­te mit Staub­ab­sau­gung oder Nass-Gerät
    • Höhen­ver­stell­ba­rer Patientenstuhl
    • Leuch­te mit Lupenbrille
    • Ein­hal­tung der jewei­li­gen Hygieneanforderungen
    • Sicher­stel­lung der Ste­ri­li­sa­ti­on durch einen Dampf­ste­ri­li­sa­tor (Auto­klav)

    Vie­le kas­sen­zu­ge­las­se­ne Pra­xen haben auf­grund der hohen Nach­fra­ge kei­ne kurz­fris­ti­gen Ter­min­ver­füg­bar­kei­ten. Eini­ge Pra­xen geben ihre Kas­sen­zu­las­sung ab und rech­nen nur noch pri­vat ab. Wenn die Behand­lung auf Rezept erfolgt, soll­te man vor­ab die Abrech­nungs­wei­se mit der Pra­xis sowie mit dem Ver­si­che­rer abklären.

    Warum ist Podologie so wichtig?

    Unse­re Füße sind sehr kom­plex struk­tu­riert. Sie beein­flus­sen unse­re Gesund­heit und unser Wohl­be­fin­den mehr als man glaubt.

    Jeder kennt die Redens­ar­ten „die Füße wund lau­fen“, „etwas muss Hand und Fuß haben“ und „mit dem fal­schen Fuß auf­ste­hen“. Das zeigt die Wich­tig­keit und Prä­senz unse­rer Füße, denn die­se sind in den meis­ten unse­rer täg­li­chen Pro­zes­se sowie in den Sport, wie bei­spiels­wei­se Jog­gen, invol­viert.

    Aku­te und chro­ni­sche Schmer­zen in den Füßen sind wich­ti­ge Warn­si­gna­le. Es ist not­wen­dig, auf die­se Warn­si­gna­le zu hören und Schmer­zen auch even­tu­ell vor­zu­beu­gen. Fuß­schmer­zen wir­ken sich nach­tei­lig auf das Gang­bild aus. Eine dar­aus resul­tie­ren­de Fehl­be­las­tung wirkt sich nega­tiv auf Knie, Hüf­te und Wir­bel­säu­le aus.

    Um eine indi­vi­du­el­le Ver­sor­gung zu ermög­li­chen und bei der medi­zi­ni­schen Fuß­pfle­ge even­tu­el­le Risi­ken aus­zu­schlie­ßen, wird der Erst­be­hand­lung der Füße eine detail­lier­te Fuß­un­ter­su­chung sowie eine Schuh-Inspek­ti­on durch­ge­führt. Durch Koope­ra­ti­on mit ande­ren Fach­rich­tun­gen haben vie­le Pra­xen zudem die Mög­lich­keit, den Bereich der Ein­la­gen­ver­sor­gung und der Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik kom­pe­tent abzudecken.

    Fazit

    Die Füße neh­men Ein­fluss auf unse­re Mobi­li­tät, wes­halb man ihnen eine ähn­li­che Bedeu­tung wie den Hän­den zuschrei­ben soll­te. Die Pfle­ge der Füße ist des­halb essen­ti­ell, ob bei der Behand­lung von Beschwer­den oder der Vorsorge.

    Podo­lo­gie und Medi­zi­ni­sche Fuß­pfle­ge beschrei­ben Heil­be­ru­fe der Füße und sind geschütz­te Begriffe.
    Bei den oben genann­ten Beschwer­den oder Auf­fäl­lig­kei­ten an den Füßen oder den Nägeln soll­te man eine podo­lo­gi­sche Pra­xis auf­su­chen. Die Behand­lungs­maß­nah­men wer­den je nach Anlie­gen indi­vi­du­ell auf den Pati­en­ten ange­passt. Die Kos­ten kön­nen dabei bei etwa 80 — 100 € lie­gen, je nach Stand­ort der Pra­xis aber sehr variieren.

    Wer eine kos­me­ti­sche und deko­ra­ti­ve Wohl­fühl­be­hand­lung in Anspruch neh­men möch­te, ist auch in der kos­me­ti­schen Fuß­pfle­ge oder Pedi­kü­re bes­tens auf­ge­ho­ben. Vie­le Podo­lo­gie-Pra­xen bie­ten Dienst­leis­tun­gen bei­der Fach­rich­tun­gen an. 

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    Robinson Ehlerding
    Unser Exper­te: Robin­son Ehler­dingPodo­lo­gePodologe/Podologin Podo­lo­gen­ge­setz – PodG
    Robin­son Ehler­ding absol­vier­te 2010 sei­ne Aus­bil­dung zum Ortho­pä­die­schuh­tech­ni­ker. In den Jah­ren 2011 bis 2013 durch­lief er eini­ge Hos­pi­ta­tio­nen in ver­schie­de­nen Pra­xen und Kli­ni­ken in den Fach­be­rei­chen Podo­lo­gie, dia­be­to­lo­gi­sche Fuß­am­bu­lanz, Endo­kri­no­lo­gie, Dia­be­tes, Ortho­pä­die und Der­ma­to­lo­gie. 2013 absol­vier­te er sein Staats­examen in Podo­lo­gie und eröff­ne­te im Jahr dar­auf 2014 die Pra­xis für Podo­lo­gie am Rathausplatz.