Feel Good Manager – mit Spaß die Gesundheit fördern

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    Feel Good Manager – mit Spaß die Gesundheit fördern

    Feel Good Manager – mit Spaß mehr Leistung

    Feel Good Mana­ger sor­gen in Unter­neh­men für gesun­de, glück­li­che und leis­tungs­fä­hi­ge Mit­ar­bei­ter. Die­se Leis­tun­gen sind vie­len noch unter der Bezeich­nung BGM bekannt, also dem betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ment. Die­ses wird heu­te immer stär­ker zum Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um für Arbeit­neh­mer. Wäh­rend frü­her die Unter­neh­men die Qual der Wahl hat­ten bei der Suche nach dem rich­ti­gen Mit­ar­bei­ter, so ist es heu­te fast umge­kehrt. Um neue Mit­ar­bei­ter zu fin­den, zei­gen sich Unter­neh­mer heu­te krea­tiv. An der Gehalts­schrau­be lässt sich nicht belie­big dre­hen, also wer­den Zuwen­dun­gen gesucht, die den Arbeit­neh­mer freu­en, den Arbeit­ge­ber nicht viel kos­ten und die im Ide­al­fall bei­den Sei­ten nüt­zen. Zu die­ser Kate­go­rie zäh­len bei­spiels­wei­se oben genann­te BGM Maß­nah­men, die im bes­ten Fall vom Feel Good Mana­ger koor­di­niert werden.

    Der Begriff betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment ver­spricht lang­wei­li­ge, wenn auch effek­ti­ve gym­nas­ti­sche Übun­gen, mit denen man heu­te nie­man­den mehr von sei­nem Schreib­tisch locken kann. Von “oben” ver­ord­ne­te Übun­gen schei­nen ohne­hin der fal­sche Weg zu sein. Es wer­den also Kon­zep­te mit Event-Cha­rak­ter gesucht. Das Schlag­wort lau­tet “Feel-Good-Manage­ment”. Dabei geht es um weit mehr als nur dar­um, die Mit­ar­bei­ter “zu bewe­gen”. Es geht ums Wohl­füh­len. Die Idee ken­nen wir von den Unter­neh­men aus dem Sili­kon-Val­ley. “Sor­ge dafür, dass sich Dei­ne Mit­ar­bei­ter wohl­füh­len und ger­ne im Unter­neh­men sind. Das redu­ziert die Krank­heits­ta­ge und stei­gert die Produktivität.”

    Was organisiert der Feel Good Manager

    • Beweg­te Pau­se – dafür besu­chen Phy­sio­the­ra­peu­ten oder Trai­ner min­des­tens ein­mal wöchent­lich das Unter­neh­men, damit die­se die Mit­ar­bei­ter anlei­ten, wie sie durch ein­fa­che und geziel­te Übun­gen ihre Beschwer­den, wie etwa Rücken­schmer­zen oder Ver­span­nun­gen lösen.
    • Obst und Geträn­ke – auch das zur Ver­fü­gung­stel­len von kos­ten­lo­sem Obst und Mine­ral­was­ser gilt als ent­spre­chen­de Maß­nah­me. So stellt der Arbeit­ge­ber sicher, dass die Mit­ar­bei­ter aus­rei­chend trin­ken (kön­nen) und sich dank des fri­schen Obs­tes aus­rei­chend mit Vit­ami­nen versorgen.
    • Fir­men­wett­kämp­fe” – wie etwa das bekann­te “No finish line race” schweißt die Kol­le­gen zusam­men und bewegt die gan­ze Fir­ma. Die­ses Ren­nen lässt sich bei­spiels­wei­se ganz ein­fach über Klei­n­er­go­me­ter in den Arbeits­all­tag inte­grie­ren. Die Moti­va­ti­on der Mit­ar­bei­ter lässt sich ganz ein­fach dadurch stei­gern, dass der Arbeit­ge­ber pro gefah­re­nem oder gelau­fe­nem Kilo­me­ter eine Kleinst­spen­de aus­lobt. Der erar­bei­te­te Betrag kann im Anschluss für einen guten Zweck gespen­det oder in die nächs­te Fir­men­fei­er inves­tiert werden.

    Wie profitieren Arbeitnehmer von den Maßnahmen?

    Die­se und ähn­li­che Ange­bo­te wer­den nur dann von der Beleg­schaft ange­nom­men, wenn es einer­seits Spaß macht und sie ande­rer­seits auch kla­re Vor­tei­le dadurch haben. Nur weil ein Ange­bot den for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen ent­spricht, bedeu­tet das noch lan­ge nicht, dass es auch von den Mit­ar­bei­tern akzep­tiert und ange­nom­men wird. Bei der rich­ti­gen Wahl des Ange­bots und ent­spre­chen­der Moti­va­ti­on kön­nen die Maß­nah­men die gewünsch­ten Zie­le erreichen.

    Vor­tei­le der Arbeitnehmer:
    • Gesund­heits­zu­stand ver­bes­sern und gesund­heit­li­che Risi­ken mindern.
    • Arzt­be­su­che reduzieren.
    • Gesund­heit­li­che Bedin­gun­gen im Unter­neh­men verbessern.
    • Belas­tun­gen verringern.
    • Lebens­qua­li­tät verbessern.
    • Leis­tungs­fä­hig­keit hal­ten oder steigern.
    • Arbeits­zu­frie­den­heit erhö­hen und Betriebs­kli­ma verbessern.
    • Arbeits­platz und Arbeits­ab­lauf optimieren.

    Welches sind die Vorteile für Unternehmen?

    Vor­tei­le der Arbeitgeber:
    • Leis­tungs­fä­hig­keit aller Mit­ar­bei­ter sichern.
    • Moti­va­ti­on erhö­hen durch Stär­kung der Iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem Unternehmen.
    • Weni­ger Krank­heits- und Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le redu­zie­ren die Kosten.
    • Pro­duk­ti­vi­tät und Qua­li­tät steigern.
    • Unter­neh­men wer­tet eige­nes Image auf.
    • Wett­be­werbs­fä­hig­keit stärken.

    Betriebliches Gesundheitsmanagement – vom Staat gefördert

    Der hohe Stel­len­wert die­ser Maß­nah­men wird allein dadurch deut­lich, dass der Staat ent­spre­chen­de Maß­nah­men steu­er­lich begüns­tigt. Dadurch soll ein Min­dest­stan­dard der Kur­se und Anbie­ter sicher­ge­stellt und ver­hin­dert wer­den, dass die All­ge­mein­heit der Steu­er­zah­ler “Spaß­ver­an­stal­tun­gen” eini­ger weni­ger sub­ven­tio­nie­ren muss. So heißt es auf der Sei­te des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums sinn­ge­mäß: “Steu­er­frei sind … zur Ver­hin­de­rung und Ver­min­de­rung von Krank­heits­ri­si­ken und zur För­de­rung der Gesund­heit in Betrie­ben, die hin­sicht­lich Qua­li­tät, Zweck­bin­dung, Ziel­ge­rich­tet­heit und Zer­ti­fi­zie­rung den Anfor­de­run­gen der §§ 20 und 20b des SGB V genü­gen, sofern sie (pro Per­son) 500,- € im Kalen­der­jahr nicht überschreiten.”

    Die genann­ten Punk­te klin­gen weder nach viel Spaß oder gar “Feel-Good”. Geset­zes­tex­te sind nicht dazu ange­tan, Spaß zu ver­spre­chen. Doch lässt er sich mit Leben fül­len und mit dem pas­sen­den Koope­ra­ti­ons­part­ner hat nicht nur jeder in der Fir­ma Spaß, son­dern wird auto­ma­tisch auch noch etwas fit­ter und gesünder. 

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