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Feel Good Manager – mit Spaß mehr Leistung
Feel Good Manager sorgen in Unternehmen für gesunde, glückliche und leistungsfähige Mitarbeiter. Diese Leistungen sind vielen noch unter der Bezeichnung BGM bekannt, also dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Dieses wird heute immer stärker zum Entscheidungskriterium für Arbeitnehmer. Während früher die Unternehmen die Qual der Wahl hatten bei der Suche nach dem richtigen Mitarbeiter, so ist es heute fast umgekehrt. Um neue Mitarbeiter zu finden, zeigen sich Unternehmer heute kreativ. An der Gehaltsschraube lässt sich nicht beliebig drehen, also werden Zuwendungen gesucht, die den Arbeitnehmer freuen, den Arbeitgeber nicht viel kosten und die im Idealfall beiden Seiten nützen. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise oben genannte BGM Maßnahmen, die im besten Fall vom Feel Good Manager koordiniert werden.
Der Begriff betriebliches Gesundheitsmanagement verspricht langweilige, wenn auch effektive gymnastische Übungen, mit denen man heute niemanden mehr von seinem Schreibtisch locken kann. Von “oben” verordnete Übungen scheinen ohnehin der falsche Weg zu sein. Es werden also Konzepte mit Event-Charakter gesucht. Das Schlagwort lautet “Feel-Good-Management”. Dabei geht es um weit mehr als nur darum, die Mitarbeiter “zu bewegen”. Es geht ums Wohlfühlen. Die Idee kennen wir von den Unternehmen aus dem Silikon-Valley. “Sorge dafür, dass sich Deine Mitarbeiter wohlfühlen und gerne im Unternehmen sind. Das reduziert die Krankheitstage und steigert die Produktivität.”
Was organisiert der Feel Good Manager
- Bewegte Pause – dafür besuchen Physiotherapeuten oder Trainer mindestens einmal wöchentlich das Unternehmen, damit diese die Mitarbeiter anleiten, wie sie durch einfache und gezielte Übungen ihre Beschwerden, wie etwa Rückenschmerzen oder Verspannungen lösen.
- Obst und Getränke – auch das zur Verfügungstellen von kostenlosem Obst und Mineralwasser gilt als entsprechende Maßnahme. So stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Mitarbeiter ausreichend trinken (können) und sich dank des frischen Obstes ausreichend mit Vitaminen versorgen.
- “Firmenwettkämpfe” – wie etwa das bekannte “No finish line race” schweißt die Kollegen zusammen und bewegt die ganze Firma. Dieses Rennen lässt sich beispielsweise ganz einfach über Kleinergometer in den Arbeitsalltag integrieren. Die Motivation der Mitarbeiter lässt sich ganz einfach dadurch steigern, dass der Arbeitgeber pro gefahrenem oder gelaufenem Kilometer eine Kleinstspende auslobt. Der erarbeitete Betrag kann im Anschluss für einen guten Zweck gespendet oder in die nächste Firmenfeier investiert werden.
Wie profitieren Arbeitnehmer von den Maßnahmen?
Diese und ähnliche Angebote werden nur dann von der Belegschaft angenommen, wenn es einerseits Spaß macht und sie andererseits auch klare Vorteile dadurch haben. Nur weil ein Angebot den formalen Voraussetzungen entspricht, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch von den Mitarbeitern akzeptiert und angenommen wird. Bei der richtigen Wahl des Angebots und entsprechender Motivation können die Maßnahmen die gewünschten Ziele erreichen.
- Gesundheitszustand verbessern und gesundheitliche Risiken mindern.
- Arztbesuche reduzieren.
- Gesundheitliche Bedingungen im Unternehmen verbessern.
- Belastungen verringern.
- Lebensqualität verbessern.
- Leistungsfähigkeit halten oder steigern.
- Arbeitszufriedenheit erhöhen und Betriebsklima verbessern.
- Arbeitsplatz und Arbeitsablauf optimieren.
Welches sind die Vorteile für Unternehmen?
- Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter sichern.
- Motivation erhöhen durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen.
- Weniger Krankheits- und Produktionsausfälle reduzieren die Kosten.
- Produktivität und Qualität steigern.
- Unternehmen wertet eigenes Image auf.
- Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Betriebliches Gesundheitsmanagement – vom Staat gefördert
Der hohe Stellenwert dieser Maßnahmen wird allein dadurch deutlich, dass der Staat entsprechende Maßnahmen steuerlich begünstigt. Dadurch soll ein Mindeststandard der Kurse und Anbieter sichergestellt und verhindert werden, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler “Spaßveranstaltungen” einiger weniger subventionieren muss. So heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums sinngemäß: “Steuerfrei sind … zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des SGB V genügen, sofern sie (pro Person) 500,- € im Kalenderjahr nicht überschreiten.”
Die genannten Punkte klingen weder nach viel Spaß oder gar “Feel-Good”. Gesetzestexte sind nicht dazu angetan, Spaß zu versprechen. Doch lässt er sich mit Leben füllen und mit dem passenden Kooperationspartner hat nicht nur jeder in der Firma Spaß, sondern wird automatisch auch noch etwas fitter und gesünder.